Im Rahmen von Plausibilitätsprüfungen errechnet die KV neben den Quartalsprofilen auch sogenannte Tagesprofile. Hierbei wird für jeden Tag des Quartals die mutmaßliche ärztliche Arbeitszeit errechnet und mit einer Plausibilitäts-Grenze von 12 h / Tag (bei angestellten Ärzten häufig nur 8 h / Tag) verglichen. Überschreitet ein MVZ an drei oder mehr Tagen innerhalb eines Quartals diese Grenzen, folgen genauere Überprüfungen durch einen Plausibilitätsausschuss (s. Beitrag 1). Anders als bei den Quartalsprofilen, werden die Plausiblitäts-Grenzen bzgl. der Tagesprofile bei Teilzeit-Ärzten übrigens häufig nicht reduziert. Denn die KVen erkennen an, dass auch Teilzeit-Ärzte vielfach ganze Tage arbeiten.
Die Tagesprofile eignen sich jedoch MVZ-intern keinesfalls zum Controlling der täglichen ärztlichen Arbeitszeiten. Denn anders als in die Quartalsprofile, fließen in die Tagesprofile nur diejenigen ärztlichen Leistungen ein, die an einem Tag vollständig erbracht werden können (bspw. ein Beratungsgespräch, ein EKG etc.). Ein Großteil der ärztlichen Leistungen wird jedoch im EBM über Pauschalen abgerechnet, die sich in der Regel auf mehrere Arzt-Patienten-Kontakte oder sogar auf ein gesamtes Abrechnungsquartal beziehen. Da diese pauschalierten Leistungen nicht einem einzelnen Tag im Quartal zugerechnet werden können, unterbleibt deren Berücksichtigung im Rahmen der Tagesprofile.
Es gilt also: Finger weg von den Tagesprofilen auf der Suche nach Kennzahlen zur ärztlichen Leistungsmessung.