Veröffentlicht am 15. Januar 2019

Praxisübernahme: Lieber höherer Kaufpreis und geringeres Arztgehalt?

In den Verhandlungen mit einem Praxisinhaber über den Kauf seiner Praxis geht es um den Kaufpreis für die Praxis und um das Gehalt, welches der bisherige Praxisinhaber künftig als angestellter MVZ-Arzt verdienen wird. Wenn dessen Gehaltsvorstellungen zu hoch erscheinen, kann ggf. anstelle von höherem Gehalt ein höherer Kaufpreis für die Praxis angeboten werden.

Vorteilhaft dabei: Der Praxisabgeber kann den Kaufpreis für die Praxis nach Erreichen des 55. Lebensjahres zum ermäßigten Steuersatz versteuern, während das spätere Gehalt zum vollen Steuersatz zu versteuern ist.

Beispiel:

Kaufpreis Gehalt Saldo
Brutto für das MVZ  + € 15.000  – € 15.000   € 0
Netto für den Arzt  + € 11.500  – € 8.700  + € 2.700

 

Grundsätzlich gilt also: Für den älteren Praxisabgeber ist in der Nachsteuerbetrachtung der Kaufpreis attraktiver als das Gehalt. Dies kann erfahrungsgemäß in Verhandlungen genutzt werden, sofern eine Einigung schwerfällt.