Dem Vorgehen einiger kassenärztlicher Vereinigungen, die im MVZ angestellten Ärzten geringere Plausibilitätsgrenzen als freiberuflich tätigen Vertragsärzten zugewiesen hatten, erteilt der Gesetzgeber nun offenbar eine deutliche Absage. Im aktuellen Entwurf des Versorgungstärkungsgesetzes (VSG) wird der bisherigen „pauschalen Benachteiligung“ ein Riegel vorgeschoben. Damit würde auch für angestellte MVZ-Ärzte künftig die Plausibilitätsgrenze bei 780 h pro Quartal und Zulassung liegen.
Quelle: Arzt- und Medizinrecht kompakt