Dank der Vielzahl der Begrifflichkeiten in der ambulanten Honorarabrechnung herrscht vielerorts Verwirrung und es kommt zu Missverständnissen. Daher erläutern wir nachfolgend die Bedeutung einiger häufig verwendeter Bezeichnungen: (mehr …)
MRT-Untersuchungen spielen erfahrungsgemäß für die Profitabilität einer nuklearmedizinischen MVZ-Abteilung eine wichtige Rolle. Um diesen Leistungsbereich auf einer nuklearmedizinschen Zulassung erbringen und abrechnen zu können, (mehr …)
Soweit die Voraussetzungen für die ärztliche Leitung erfüllt sind (d.h. ärztliche Tätigkeit im MVZ als Angestellter oder Vertragsarzt), kann der Geschäftsführer der MVZ-Trägergesellschaft auch die ärztliche Leitung ausüben. (mehr …)
Einmal im Jahr erstellt der Statis e.V. seinen aktuellen Betriebsvergleich Klinik-MVZ. Der aktuelle Betriebsvergleich Klinik-MVZ umfasst 16 betriebswirtschaftliche Kennzahlen. Einige hoch-spezifische Kennzahlen stehen zudem differenziert für über 20 Fachrichtungen zur Verfügung – ein Alleinstellungsmerkmal des „Betriebsvergleich Klinik-MVZ“ des Statis e.V. (mehr …)
Hausärztliche Zulassungen waren in Krankenhaus-MVZ früher die Ausnahme. Mittelweile zählt der Statis e.V. in seinem aktuellen „Betriebsvergleich Klinik-MVZ“ einen Anteil von 18% der MVZ, (mehr …)
Gemäß des aktuellen „Betriebsvergleiches Klinik-MVZ“ des Statis e.V. liegt die durchschnittliche Umsatzrendite (EBITDA) von Klinik-MVZ mit durchschnittlich 2,5% leicht im positiven Bereich. (mehr …)
Bzgl. der notwendigen Weiterbeschäftigung eines Praxisabgebers nach Übernahme von dessen Praxis in ein MVZ über weitere 3 Jahre werden zunehmend Erfahrungen gesammelt. (mehr …)
Im Rahmen einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) ist Ärzten die Tätigkeit an mehreren Standorten erlaubt. Die ärztliche Tätigkeit ist hierbei nicht auf den Ort der Zulassung beschränkt. (mehr …)
Da die Teilnahme an einer ASV vor allem für die Teamleitung mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, stellt sich für Interessierte häufig die Frage, ob sich diese neue Versorgungsform wirtschaftlich auszahlt. (mehr …)
Erfahrungsgemäß besteht in Klinik-MVZ teilweise Unsicherheit darüber, welches Aufgabenspektrum der Ärztliche Leiter des MVZ abdecken soll bzw. muss. Zunächst stellt die KBV klar, dass der ärztliche Leiter in dem MVZ selbst als angestellter Arzt oder Vertragsarzt tätig sein muss. (mehr …)