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Wissenswertes rund um Klinik-MVZ

 

Entschärfung: Honorarkürzungen bei nicht erfüllter Fortbildungspflicht

Veröffentlicht am 12. August 2015

Innerhalb von jeweils 5 Jahren muss jeder Arzt gemäß § 95d Abs. 5 SGB V mindestens 250 Fortbildungspunkte sammeln und nachweisen. Wird diese Fortbildungspflicht von einem Arzt nicht erfüllt, ist die KV verpflichtet, das Honorar zu kürzen. Die Kürzung beträgt in den ersten vier Quartalen der Nichterfüllung der Fortbildungspflicht 10% des Honorars, danach sogar 25%. (mehr …)

Stilllegung von Vertragsarztzulassungen: Entschärfung der bisher geplanten Regelung

Veröffentlicht am 12. Juni 2015

Der Gesetzgeber will die Stilllegung von Vertragsarztsitzen in überversorgten Gebieten mit dem anstehenden „Versorgungsstärkungsgesetz“ verschärfen. Aus einer „Kann“-Vorgabe wird voraussichtlich künftig eine „Soll“-Vorgabe werden. Die Zulassungsausschüsse sollen also künftig in überversorgten Gebieten Zulassungen anlässlich der Praxisabgabe stilllegen. (mehr …)

Plausibilitätsprüfungen – Zeitprofile für angestellte Ärzte

Veröffentlicht am 11. Mai 2015

Dem Vorgehen einiger kassenärztlicher Vereinigungen, die im MVZ angestellten Ärzten geringere Plausibilitätsgrenzen als freiberuflich tätigen Vertragsärzten zugewiesen hatten, erteilt der Gesetzgeber nun offenbar eine deutliche Absage. (mehr …)

Ohne Räume droht MVZ schnell der Zulassungs-Entzug

Veröffentlicht am 10. Februar 2015

Ein Medizinisches Versorgungszentrum ohne eigene Räume verdient seinen Namen nicht. Wird innerhalb dreier Monate nach Zulassung die medizinische Tätigkeit nicht aufgenommen, endet die Zulassung automatisch. So entschied kürzlich der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (Az.: B 6 KA 25/14 R). (mehr …)

Plausibilitätsprüfungen: Auch fehlerhaft abgerechnete EBM-Ziffern zählen!

Veröffentlicht am 13. Januar 2015

In vielen MVZ streicht die KV mehr oder weniger umfangreich EBM-Ziffern aus der Honorar-Abrechnung. Hintergrund ist meist der fehlerhafte Ansatz einer EBM-Ziffer. So sieht das Regelwerk des EBM z.B. zahlreiche Ausschlüsse für die Nebeneinanderabrechnung von Leistungen vor. (mehr …)

Erweiterte Möglichkeiten zur MVZ-Gründung

Veröffentlicht am 2. Dezember 2014

In dem anstehenden „Versorgungsstärkungsgesetz“ plant der Gesetzgeber offenbar, die Möglichkeiten zur Gründung von MVZ auszuweiten. Dem Koalitionsvertrag von 2013 folgend, soll künftig die Gründung eines MVZ mit zwei fachgleichen Zulassungen möglich werden (also bspw. mit zwei gynäkologischen Sitzen). Das verpflichtende Kriterium der Interdisziplinarität wäre für MVZ dann Vergangenheit. (mehr …)

Stilllegung von Vertragsarztzulassungen: Gesetzgeber fordert verstärkte Umsetzung

Veröffentlicht am 10. November 2014

Bereits seit dem 1. Januar 2013 können Zulassungsausschüsse gemäß § 103 Abs. 3a SGB V die Ausschreibung und Übertragung von Vertragsarztsitzen in überversorgten Gebieten verweigern. Die betroffenen Praxisinhaber sollen im Gegenzug von der KV eine Abfindung in Höhe des Verkehrswertes der Praxis erhalten. (mehr …)

Betriebsvergleich „Klinik-MVZ 2013“: Erfolgsfaktoren für wirtschaftlichen Betrieb

Veröffentlicht am 20. Oktober 2014

Der Statis e.V. hat den „Betriebsvergleich Klinik-MVZ 2013“ für seine Mitglieder fertig gestellt. Die darin enthaltenen Klinik-MVZ haben eine Durchschnittsgröße von 8,5 Zulassungen. Ein positives Betriebsergebnis wird dabei von 70% der MVZ erzielt. Im Mittel (Median) liegt der jährliche Überschuss bei 1,42% vom Umsatz. Die Streuung ist jedoch groß: So verbleiben in einzelnen MVZ bis zu 15% des Umsatzes als Betriebsgewinn. Andere Häuser verbuchen Verluste von 20% des Umsatzes oder darüber. (mehr …)

Besondere Wachstumsmöglichkeiten für neu gegründete MVZ

Veröffentlicht am 23. September 2014

Die meisten KVen räumen niedergelassenen Existenzgründern (Praxisneugründung oder Praxisübernahme) in den ersten Jahren der Niederlassung besondere Wachstumsmöglichkeiten ein. Ohne die in vielen KVen geltende einjährige Verzögerung erhalten „Jungpraxen“ für zusätzliche Behandlungsfälle noch im selben Quartal eine Budgeterhöhung. Dies gilt in der Regel zumindest bis zum Erreichen des Fachgruppendurchschnittes. Für Übernehmer einer unterdurchschnittlich kleinen Praxis oder Neugründer stellt dieses Privileg einen wichtigen wirtschaftlichen Vorteil dar. (mehr …)

Fortbildungspflicht: Empfindliche Honorar-Einbußen drohen

Veröffentlicht am 14. August 2014

Kommen angestellte MVZ-Ärzte ihrer Fortbildungspflicht nicht nach, kürzt die KV das Honorar des gesamten MVZ. Bei einigen größeren Einrichtungen hat dies bereits zu 6stelligen €-Honorareinbußen geführt. Hintergrund ist die Fortbildungspflicht gemäß § 95d Abs. 5 SGB V. Innerhalb von jeweils 5 Jahren muss jeder Arzt 250 Fortbildungspunkte sammeln und nachweisen. Wird diese Fortbildungspflicht von einem Arzt nicht erfüllt, ist die KV verpflichtet, das Honorar zu kürzen. Die Kürzung beträgt in den ersten 4 Quartalen der Nichterfüllung der Fortbildungspflicht 10% des Honorars, danach sogar 25 %. (mehr …)


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