MRT-Untersuchungen spielen erfahrungsgemäß für die Profitabilität einer nuklearmedizinischen MVZ-Abteilung eine wichtige Rolle. Um diesen Leistungsbereich auf einer nuklearmedizinschen Zulassung erbringen und abrechnen zu können, bedarf es eines Stelleninhabers mit entsprechender MRT-Qualifikation und einer Genehmigung nach der Kernspintomographie-Vereinbarung.
Es zeichnet sich jedoch deutlich ab, dass diese Voraussetzungen künftig immer seltener zu realisieren sein werden, da die geltenden Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern eine Vermittlung von eingehenden MRT-Kenntnissen für Nuklearmediziner nicht mehr vorsehen.
Kompensiert werden kann dies ggf. durch eine Intensivierung von SPECT-Untersuchungen und der Ausschöpfung der kompletten Linie der Szintigrafien, also neben Knochen und Schilddrüsen auch die inneren Organe wie Nieren, Herzen und Lungen. Allerdings bedarf es hierzu auch des entsprechenden Patienten-Spektrums. Soll bspw. ein lukrativer Schwerpunkt im Bereich Myokard-Patienten herausgebildet werden, so bedarf es einer intensiven und ausdauernden Marktbearbeitung. Eine derartige Zuweiserpflege kann in der Praxis effektiv vor allem von den angestellten MVZ-Ärzten durchgeführt werden. Aktive und engagierte Nuklearmediziner sind daher künftig noch mehr als bisher eine Grundvoraussetzung für eine profitable MVZ-Abteilung in diesem Fachgebiet.