Fachärzte, die bei der Patientenbehandlung ohne Spezialleistungen auskommen, werden seit einigen Quartalen von der KV gefördert. Für jeden Behandlungsfall, in dem nur die Grundversorgung des jeweiligen Faches zur Anwendung kam, erhalten die Ärzte von der KV die „Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG)“. Für die meisten Fachrichtungen liegt diese PFG zwischen € 2 und € 4 pro Fall und Quartal.
Fachinternisten konnten bislang von diesen Zuschlägen nicht profitieren. Seit dem I. Quartal 2015 wurde dies geändert. Seither erhalten auch Fachinternisten einen Grundversorgungs-Zuschlag in Höhe von insgesamt € 5,34 pro Behandlungsfall. Für Klinik-MVZ mit beschränktem Leistungsumfang kann eine entsprechende Ausrichtung des Leistungsspektrums zu Honorarsteigerungen führen.