Praxen, die digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) mit ihrer Praxissoftware verordnen, müssen dafür spätestens ab Oktober 2024 ein von der KBV zertifiziertes Programm verwenden. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) festgelegt. Vertragsärzte sollen so einen vollständigen Überblick über die verordnungsfähigen digitalen Gesundheitsanwendungen erhalten. Aufgrund erheblicher Verzögerungen bei der Entwicklung der DiGA-Verordnungssoftware wurde die Anwendungspflicht verlängert. Software, die bereits von der KBV zertifiziert wurde, darf auch schon vor dem 01.10.2024 zur DiGA-Verordnung eingesetzt werden.
Quelle: DeutscherAnwaltVerein / Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht