Der Hybrid-DRG-Katalog wird zum 1. Januar 2025 erweitert. Er enthält dann in Ergänzung des in 2024 gültigen Katalogs etwa 100 weitere Eingriffe aus sieben Leistungsbereichen, die mit einer Fallpauschale vergütet werden.
Das sind die neuen Leistungsbereiche:
Darüber hinaus werden die bereits im Katalog enthaltenen Leistungsbereiche
zum 1. Januar 2025 um weitere OPS-Kodes erweitert.
Eine Gesamtübersicht der ab 2025 gültigen Hybrid-DRGs enthält die Anlage I zur Hybrid-DRG-Vereinbarung. Die Höhe der Fallpauschalen wird noch vereinbart. Der Leistungskatalog wird fortan alle zwei Jahre überprüft und, sofern erforderlich, angepasst.
Quelle: KBV