Der Gesetzgeber will die Stilllegung von Vertragsarztsitzen in überversorgten Gebieten mit dem anstehenden „Versorgungsstärkungsgesetz“ verschärfen. Aus einer „Kann“-Vorgabe wird voraussichtlich künftig eine „Soll“-Vorgabe werden. Die Zulassungsausschüsse sollen also künftig in überversorgten Gebieten Zulassungen anlässlich der Praxisabgabe stilllegen.
Diese ursprünglich geplante Regelung wurde nun jedoch durch die Koalitionspartner etwas entschärft. Eine Stilllegung soll nun erst ab einem Versorgungsgrad von 140% erfolgen. Bei Versorgungsgraden zwischen 110% und 140% bleibt es demnach bei der „Kann“-Regelung. Anzumerken ist, dass ein Versorgungsgrad von 140% in einigen Fächern (etwa bei den Fachinternisten) in vielen Lagen regelmäßig deutlich übertroffen wird.