Veröffentlicht am 13. Januar 2020

Nutzen eines Praxiswertgutachtens bei der Praxisübernahme

Eine Praxisbewertung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kann in bestimmten Fällen vor der Übernahme einer Praxis in ein Klinik-MVZ nützlich sein.

Folgende Aspekte sind u.a. zu nennen:

  • Objektivierung der Kaufpreisverhandlungen
  • Vermeidung von Miss-Stimmungen zwischen Klinik-MVZ und Praxisabgeber
  • Ausweis des kalkulatorischen Inhaberlohns als Basis für Gehaltsverhandlungen
  • Testierung des Praxiskaufpreises für interne Gremien
  • Aufstellen einer Ertragsprognose, die in einen Wirtschaftsplan übernommen werden kann
  • Überprüfung auf unerkannte Regress-Risiken

Ggf. reicht in einigen Fällen eine günstigere indikative Praxiswertermittlung, die nicht vollen Gutachtenstandard erreicht, jedoch einige der oben genannten Vorteile ebenfalls abdeckt.

Tipp
Eine indikative Praxiswertermittlung wird von den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen von Frielingsdorf & Partner bereits ab € 2.000 zzgl. MwSt. angeboten. Kontaktieren Sie die Sachverständigen bei Interesse unter info@frielingsdorf.de oder unter 0221 / 139 836-77.