Im Rahmen des am 14.03.2019 beschlossenen TSVG wurde klargestellt, dass die Fortführung einer bestehenden Praxis eine Verbesserung der Versorgung bedeuten kann, angesichts der Möglichkeit, dass diese Praxis anderenfalls geschlossen würde.
Da eine Verbesserung der medizinischen Versorgung Bedingung für die Genehmigung einer Zweigpraxis ist, ist diese Klarstellung wichtig. Denn sie soll künftig das Antragsverfahren zur Fortführung einer bestehenden Praxis als Zweigpraxis erleichtern.