Da die Teilnahme an einer ASV vor allem für die Teamleitung mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, stellt sich für Interessierte häufig die Frage, ob sich diese neue Versorgungsform wirtschaftlich auszahlt.
Als Argument dafür steht an erster Stelle die extrabudgetäre Vergütung nach dem festen EBM-Punktewert. So ist eine Vergütung aller erbrachten Leistungen aus dem ASV-Appendix unabhängig von Mengenbeschränkungen und Fallwerten, entsprechend einer Einzelleistungsvergütung, gewährleistet. Dies ist v.a. für bisher stark budgetierte Fachrichtungen interessant.
Hinzu kommen Ziffern, die nur im Rahmen einer Behandlung in der ASV abgerechnet werden dürfen, bspw. der „zusätzliche Aufwand für die Koordination der Behandlung eines Patienten mit gastrointestinalem Tumor und/oder einem Tumor der Bauchhöhle“ für einige Fachrichtungen (z.B. Strahlentherapeuten), zusätzliche PET/CT-Untersuchungen, die außerhalb der ASV nicht erbracht werden dürfen oder eine Untersuchung durch Genexpressionsanalyse bei gynäkologischen Tumoren (jeweils Abschnitt 2 des entsprechenden Appendix). Insgesamt ist im vertragsärztlichen Bereich sogar eine Verdoppelung des Fallwertes möglich und kann durchaus eine zunehmende Deckelung durch die KV kompensieren.
Zudem können verbundene Krankenhausabteilungen ohne Ermächtigung, ambulante Zulassung o.ä. mit in die Versorgung des Patienten eingebunden werden, entsprechende Behandlungen und Untersuchungen des Patienten übernehmen und diese Leistungen voll abrechnen.
Quelle: Corinna Witt, Kaufmännische Leitung, Dipl.-Biologin, Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen, Ambulanz Zentrum Landshut