Veröffentlicht am 14. Mai 2014

Anforderungen an D-Arzt-Status

Die Berufsgenossenschaften fordern von einem D-Arzt eine Bereitschaftszeit von 50 h pro Woche. Dies ist für einen angestellten Unfallchirurgen, sofern er zusätzlich ambulante oder belegärztliche Operationen ausführt, in der Regel nicht darstellbar.

Denn während der OP-Zeiten steht der Arzt für BG-Patienten nicht zur Verfügung. In Absprache mit der Berufsgenossenschaft kann in diesen Fällen ggf. eine Rufbereitschaft des Chirurgen ausreichend sein, wenn in der Praxis eine Mitarbeiterin für BG-Patienten ansprechbar ist. Auch denkbar ist eine zeitweise Vertretung des Unfallchirurgen durch die Notfallaufnahme des Krankenhauses.