Viele Krankenhaus-MVZ nutzen die quartalsweisen Arzneimittel-Reports der KV zur retrograden Überwachung des Verordnungsvolumens und der zugehörigen Richtgrößen. Bei Überschreitungen der Richtgrößen werden die betroffenen Ärzte nachträglich hierauf hingewiesen und die weitere Entwicklung des Verordnungsvolumens (bzw. der Abbau der Überschreitung) wird wiederum anhand der Arzneimittelreports überwacht.