Zur Verbesserung der Aussagekraft des internen Abrechnungscontrollings wird empfohlen, die Protokolle der KV zur sachlich-rechnerischen Berichtigung jedes Quartal zu sichten und mit den Ärzten zu besprechen, damit der Umfang der Ziffernstreichungen durch die KV auf ein Mindestmaß reduziert wird. Dies stellt sicher, dass die Qualität der Abrechnungsdaten aus der eigenen EDV für ein internes Abrechnungs-Controlling (ggf. auch unterquartalig) ausreichend ist.
Ist das Regelwerksprotokoll der KV stets sehr umfangreich, kann aus den eigenen Praxisdaten keine zuverlässige Aussage zum voraussichtlichen Honorar abgeleitet werden. Zudem ist zu beachten, dass auch fälschlich abgerechnete Leistungen zu Regressen führen können.