Unterschiedliche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften machen offenbar unterschiedliche Vorgaben zur Abschreibungsdauer für übernommene Praxiswerte/Zulassungen in Krankenhaus-MVZ. Die Bandbreite reicht nach Informationen des Statis e.V. von 5 bis zu 15 Jahren.
Zum Vergleich: Niedergelassene Ärzte schreiben den immateriellen Praxiswert in einem Zeitraum von 3 bis 5 Jahren (Einzelpraxis) bzw. in einem Zeitraum von 6 bis 10 Jahren (Gemeinschaftspraxis) ab.